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<title>Lev 27 – Das Buch Levitikus – Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift (1980) [Quadro-Bibel 5.0]</title>
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<div id="navbar"><a href="../index.html">Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift (1980) [Quadro-Bibel 5.0]</a> – <b>Das Buch Levitikus</b> – <a href="Lev_1.html">1</a> ... <a href="Lev_25.html">25</a> <a href="Lev_26.html">26</a> <b>27</b> </div><hr>
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<h1>Lev 27</h1>
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<!-- PARSED BELOW; EDITING MAY BREAK PARSER -->
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<div class="biblehtmlcontent verses" id="verses">
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<div class="v" id="v1"><h2>Die Ablösung von Gelübden und Weihegaben: 27,1-34</h2><h4>Bei Personen: 27,1-8</h4><span class="vn">1</span> Der Herr sprach zu Mose: <sup class="fnm"><a name="fnm1" href="#fn1">1</a></sup></div>
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<div class="v" id="v2"><span class="vn">2</span> Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen: Will jemand ein Gelübde für den Herrn einlösen, das er nach dem üblichen Wert einer Person abgelegt hat,</div>
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<div class="v" id="v3"><span class="vn">3</span> so gilt für einen Mann zwischen zwanzig und sechzig Jahren ein Schätzwert von fünfzig Silberschekel, nach dem Schekelgewicht des Heiligtums,</div>
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<div class="v" id="v4"><span class="vn">4</span> für eine Frau ein Schätzwert von dreißig Schekel,</div>
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<div class="v" id="v5"><span class="vn">5</span> für einen Jugendlichen zwischen fünf und zwanzig Jahren, wenn es ein Junge ist, ein Schätzwert von zwanzig Schekel, wenn es ein Mädchen ist, ein Schätzwert von zehn Schekel,</div>
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<div class="v" id="v6"><span class="vn">6</span> für einen Knaben zwischen einem Monat und fünf Jahren ein Schätzwert von fünf und für ein Mädchen ein Schätzwert von drei Silberschekel,</div>
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<div class="v" id="v7"><span class="vn">7</span> für einen Mann von sechzig und mehr Jahren ein Schätzwert von fünfzehn und für eine Frau ein Schätzwert von zehn Schekel.</div>
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<div class="v" id="v8"><span class="vn">8</span> Ist derjenige, der das Gelübde gemacht hat, nicht in der Lage, den Schätzwert zu entrichten, dann soll er die Person dem Priester vorstellen. Dieser soll den Schätzwert nach Maßgabe dessen, was der Gelobende aufbringen kann, feststellen.<span class="br-p"><br><br></span></div>
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<div class="v" id="v9"><h4>Bei Tieren: 27,9-13</h4><span class="vn">9</span> Handelt es sich um Tiere, die man für den Herrn als Opfergabe darbringen kann, so wird jedes Tier, das man dem Herrn gibt, etwas Heiliges.</div>
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<div class="v" id="v10"><span class="vn">10</span> Man darf es weder auswechseln noch vertauschen, nicht ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes geben. Wenn man aber doch ein Tier gegen ein anderes vertauscht, so wird sowohl das eine als auch das andere etwas Heiliges.</div>
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<div class="v" id="v11"><span class="vn">11</span> Handelt es sich um ein unreines Tier, von dem man keine Opfergabe für den Herrn darbringen darf, soll man das Tier dem Priester vorführen,</div>
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<div class="v" id="v12"><span class="vn">12</span> und dieser soll den Durchschnittswert feststellen; an seine Schätzung soll man sich halten.</div>
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<div class="v" id="v13"><span class="vn">13</span> Will man es auslösen, so soll man den Schätzwert um ein Fünftel erhöhen. <sup class="fnm"><a name="fnm2" href="#fn2">2</a></sup><span class="br-p"><br><br></span></div>
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<div class="v" id="v14"><h4>Bei Häusern: 27,14-15</h4><span class="vn">14</span> Will man sein Haus dem Herrn weihen, so soll es der Priester schätzen, indem er seinen Durchschnittswert feststellt. Man halte sich an die Schätzung des Priesters.</div>
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<div class="v" id="v15"><span class="vn">15</span> Will der Mann, der das Haus gelobt hat, es auslösen, so soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen und es soll wieder ihm gehören.<span class="br-p"><br><br></span></div>
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<div class="v" id="v16"><h4>Bei Grundstücken: 27,16-24</h4><span class="vn">16</span> Weiht ein Mann eines von seinen Erbgrundstücken dem Herrn, so soll der Schätzwert seines Saatgutes geschätzt werden. Ein Hómer Saatgerste entspricht fünfzig Silberschekeln.</div>
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<div class="v" id="v17"><span class="vn">17</span> Weiht jemand das Feld vom Jubeljahr an, so halte man sich an diesen Schätzwert;</div>
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<div class="v" id="v18"><span class="vn">18</span> weiht er es aber nach dem Jubeljahr, soll ihm der Priester den Preis entsprechend der bis zum nächsten Jubeljahr ausstehenden Jahre berechnen und vom Schätzwert abziehen.</div>
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<div class="v" id="v19"><span class="vn">19</span> Will derjenige, der das Feld geweiht hat, es wieder auslösen, soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen, und es soll wieder ihm gehören.</div>
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<div class="v" id="v20"><span class="vn">20</span> Löst er es nicht aus, verkauft es aber einem anderen, so kann es nicht mehr ausgelöst werden,</div>
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<div class="v" id="v21"><span class="vn">21</span> und das Feld wird, wenn es im Jubeljahr frei wird, etwas Heiliges für den Herrn, wie ein Feld, das geweihtes Gut ist. Es wird Eigentum des Priesters.</div>
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<div class="v" id="v22"><span class="vn">22</span> Wenn jemand dem Herrn ein Feld weiht, das er erworben hat und das nicht zu seinem Erbbesitz gehört,</div>
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<div class="v" id="v23"><span class="vn">23</span> berechne der Priester den Schätzwert mit Rücksicht auf die Zeit bis zum Jubeljahr und der Mann bezahle die Summe am selben Tag als etwas Heiliges für den Herrn.</div>
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<div class="v" id="v24"><span class="vn">24</span> Im Jubeljahr soll das Feld an den Verkäufer zurückfallen, dem es als ererbter Landbesitz gehört. <sup class="fnm"><a name="fnm3" href="#fn3">3</a></sup><span class="br-p"><br><br></span></div>
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<div class="v" id="v25"><h4>Das Maß der Schätzung: 27,25</h4><span class="vn">25</span> Jede Schätzung bei dir soll nach dem Schekelgewicht des Heiligtums erfolgen: Zwanzig Gera entsprechen einem Schekel.<span class="br-p"><br><br></span></div>
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<div class="v" id="v26"><h4>Sonderfälle: 27,26-33</h4><span class="vn">26</span> Eine Erstgeburt beim Vieh, die als Erstlingsgabe dem Herrn gehört, kann man nicht weihen, weder ein Rind noch ein Schaf; denn es gehört schon dem Herrn.</div>
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<div class="v" id="v27"><span class="vn">27</span> Aber wenn es die Erstgeburt eines unreinen Tiers ist, kann man es um den um ein Fünftel erhöhten Schätzwert auslösen. Wird das Tier nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden.</div>
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<div class="v" id="v28"><span class="vn">28</span> Aber nichts von dem, was ein Mann von seinem Eigentum an Menschen, Vieh und Feldbesitz als Banngut dem Herrn geweiht hat, darf verkauft oder ausgelöst werden. Alles Banngut ist etwas Hochheiliges; es gehört dem Herrn.</div>
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<div class="v" id="v29"><span class="vn">29</span> Kein menschliches Wesen, das als Banngut geweiht wird, kann zurückgekauft werden; man muss es töten.</div>
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<div class="v" id="v30"><span class="vn">30</span> Jeder Zehnt des Landes, der vom Ertrag des Landes oder von den Baumfrüchten abzuziehen ist, gehört dem Herrn; es ist etwas Heiliges für den Herrn.</div>
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<div class="v" id="v31"><span class="vn">31</span> Will ein Mann einen Teil seines Zehnten auslösen, muss er ein Fünftel dazuzahlen.</div>
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<div class="v" id="v32"><span class="vn">32</span> Jeder Zehnt an Rind, Schaf und Ziege ist dem Herrn geweiht, jedes zehnte Stück von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht.</div>
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<div class="v" id="v33"><span class="vn">33</span> Man soll nicht zwischen dem Guten und dem Schlechten unterscheiden und keinen Tausch vornehmen. Wenn man es dennoch tut, werden das Tier und das mit ihm vertauschte Tier etwas Heiliges; es darf nicht ausgelöst werden.<span class="br-p"><br><br></span></div>
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<div class="v" id="v34"><h4>Abschluss: 27,34</h4><span class="vn">34</span> Das sind die Gebote, die der Herr dem Mose für die Israeliten auf dem Sinai gegeben hat.<span class="br-p"><br><br></span></div>
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<div class="biblehtmlcontent footnotes">
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<div class="fn"><sup class="fnt"><a name="fn1" href="#fnm1">1</a></sup> 1-8: Diese Bestimmung geht vielleicht auf einen alten Brauch zurück, Personen aus der eigenen Sippe aufgrund eines in Notzeiten abgelegten Gelübdes dem Heiligtum zu weihen, d. h. zur Dienstleistung zu übergeben (vgl. 1 Sam 1,11.23-28). Konnte man sich später von der Person nicht trennen, musste man sie gegen Geld auslösen.</div>
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<div class="fn"><sup class="fnt"><a name="fn2" href="#fnm2">2</a></sup> 13.15.27: Der Zuschlag von einem Fünftel zum Schätzwert ist wohl als Buße für die Zurücknahme des Gelübdes gedacht.</div>
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<div class="fn"><sup class="fnt"><a name="fn3" href="#fnm3">3</a></sup> ℘ 25,23-28</div>
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